Dauerregen, Unwetter, Überschwemmung, Rückstau: Was ist zu tun, wenn das Wasser in den Keller oder die Wohnung eingedrungen ist? Trocknen die Wände und Böden von alleine aus? Erneut wurde ein Artikel von uns im Wiesbadener Kurier abgedruckt. Den kompletten Text finden Sie hier:
Durch die starken Regenfälle der vergangenen Tage sind leider einige Wiesbadener von den großen Wassermassen betroffen gewesen. Das Regenwasser – und das über die Ufer getretene Wasser der Bäche – ist in Keller und Souterrain-Wohnungen eingedrungen sowie über Balkone und Terrassen in Wohnräume gelaufen.
Was muss ich als Betroffener tun, nachdem der Keller und die Wohnung wieder leer gepumpt und aufgewischt ist?
In Mauerwerk und Böden eingedrungenes Wasser kann von alleine nur sehr schlecht wieder abtrocknen und meist ist eine Unterstützung in Form einer technischen Bautrocknung notwendig.
In überfluteten Wohnräumen ist zu prüfen, ob das eingedrungene Wasser weitere Schäden verursacht hat, so zum Beispiel über die Randfugen (Sockel der Wand zum Boden) unter den Estrich gelaufen ist und in wie weit die Wände die Feuchtigkeit aufgenommen haben. Um hier einer späteren Schimmelpilzbildung vorzubeugen muss dabei sichergestellt werden, dass keine erhöhte Feuchtigkeit mehr vorhanden ist.
Erste Anzeichen für einen Feuchteschaden können sein: Schimmelpilzbildung, mineralische Ausblühungen, abgelöste Tapete oder abgeplatzter Putz sowie ein gewölbter Bodenbelag oder abgelöste Fliesen, als auch ein muffiger Geruch in den Räumen.
Auch wenn in Altbau-Kellern mit gestampftem Boden das Wasser versickern konnte, sollte hier trotzdem die Durchfeuchtung der Wände und Böden überprüft und ggf. eine technische Bautrocknung eingeleitet werden.
Die Kosten für eine solche Bautrocknung belaufen sich auf zirka 25-30 Euro pro Tag / pro Lufttrockner und zirka 15-18 Euro pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche für eine Estrichtrocknung, zuzüglich der Stromkosten für die Geräte.
Die Dauer der technischen Trocknung richtet sich nach dem Durchfeuchtungsgrad der Bauteile und kann mehrere Wochen dauern.
Sollten Sie den Schaden Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung melden, überprüfen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen ob es sich hierbei um einen versicherten Schaden handelt; dokumentieren Sie den Schaden (machen Sie ausreichend Bilder mit der Kamera), beschreiben Sie den Schadenshergang und heben Sie gegebenenfalls beschädigte Sachen auf, damit die Versicherung den Schaden prüfen kann.
Wenn Zweifel an dem Schadensbild oder dem Durchfeuchtungsgrad besteht, kann ein Bausachverständiger oder ein Fachbetrieb für Bautrocknung und Wasserschaden-Sanierung die entsprechenden Messungen durchführen um hier Klarheit zu schaffen.
Über den Autor: Carsten Nessler
Bei Fragen rund um die Immobilie sind Sie bei Carsten Nessler an der richtigen Stelle! Bei der Kaufbegleitung erhalten Sie bei einer gemeinsamen Begehung des Objektes Informationen über den aktuellen Zustand der Immobilie um Sicherheit bei der Kaufentscheidung zu erlangen. Während der Begleitung der Bauabnahme werden alle sichtbaren Baumängel angesprochen und Carsten Nessler wird Ihnen im Ortstermin eine Empfehlung über die Bauabnahme oder Ablehnung der Abnahme aussprechen. Im Zuge der Klärung von Schimmelpilzbefall wird unter anderem messtechnisch die Ursache ermittelt und werden die Maßnahmen zur Behebung aufgezeigt. In einem Kurzgutachten zeigt er Ihnen – wenn gewünscht – die aktuelle Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie auf; bis hin zu einem in strittigen Fällen vor Gericht benötigten Verkehrswertgutachten mit dem ausgewiesenen Verkehrswert (Marktwert). Ob Wohnflächenberechnung, Beweissicherungsgutachten, Schadensgutachten, oder ein Gutachten zur Immobilienbewertung: hier sind sie richtig!
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